Alle staatlichen Förderungen ausschöpfen? Wir helfen!
EXISTENZGRÜNDERFÖRDERUNG DER ARBEITSAGENTUR
Sie bietet 6 Monate finanzielle Förderungen (verlängerbar auf weitere 9 Monate) in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes 1. Zusätzlich erhalten Sie für maximal 15 Monate einen Gründerzuschuss auf Sozialabgaben von 300,- Euro. Bewilligung liegt im Ermessen der Arbeitsagentur!
Businessplan ohne Vorkenntnisse selbst erstellen:
Leider werden selbst erstellte Businesspläne überdurchschnittlich häufig abgelehnt. Daher helfen wir Gründern bei der Erstellung und somit bei der erfolgreichen Bewilligung Ihres Antrages. Gerne prüfen wir für Sie kostenfrei und unverbindlich noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihre Gründung.
Um die maximale Förderungsdauer zu erreichen sollten Sie Ihre Gründung bzw. die positive Entwicklung erfolgreich nachweisen können. Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei Ihrem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur.
ERP-GRÜNDERKREDIT – STARTGELD
Sie erhalten bis zu 100.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Das Besondere: Da die KfW 80 % des Kreditausfallrisikos von Ihrer Bank übernimmt, erhalten Sie den Kredit in der Regel umso leichter.
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie:
- ein Unternehmen gründen
- ein junges Unternehmen festigen möchten
- sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
- ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen
- ein Unternehmen im Haupterwerb oder vorläufig im Nebenerwerb führen möchten
Maßnahmen, die gefördert werden:
- Investitionen
- Anschaffung von Anlagen
- Maschinen
- Computer
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes)
- liquide Mittel
- Material- und Warenlager
- Personalkosten
- Mieten
- Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
- Messeteilnahme
- Beratungskosten
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils
(wenn Sie eine Geschäftsführerfunktion übernehmen)
ERP-Kapital für Gründung
ERP-GRÜNDERKREDIT – KAPITAL FÜR GRÜNDUNG Sie erhalten bis zu 500.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Die KfW fördert auch bestehende junge Unternehmen sowie Beteiligungen und Nachfolgen.
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie:
- ein Unternehmen gründen
- ein junges Unternehmen festigen möchten
(bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit) - sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
- ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen
- ein Unternehmen im Haupterwerb führen möchten
Maßnahmen, die gefördert werden:
- Investitionen
- Anschaffung von Anlagen
- Maschinen
- Computer
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Material- und Warenlager (in der Regel nur Erstausstattung)
- erste Messeteilnahme
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils
(wenn Sie eine Geschäftsführerfunktion übernehmen)
ERP-Gründerkredit – Universell
ERP-GRÜNDERKREDIT – UNIVERSELL Die KfW fördert alle Formen der Existenzgründung in Deutschland oder im Ausland, auch im Nebenerwerb oder eine erneute Gründung. Sie erhalten bis zu 25 Mio. Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten oder zu übernehmen und innerhalb der ersten 5 Jahre zu festigen. Dazu zählt auch die Aufstockung einer tätigen Beteiligung.
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie:
- Existenzgründer und Unternehmensnachfolger sind
- Freiberufler sind
- ein junges mittelständisches Unternehmen sind
(noch keine 5 Jahre am Markt tätig sind) - Investitionen im Ausland tätigen: auch für Tochtergesellschaften solcher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Maßnahmen, die gefördert werden:
- Investitionen
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes
- Liquide Mittel
- Material- und Warenlager
- Personalkosten
- Mieten
- Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
- Messeteilnahme
- Beratungskosten
FÖRDERUNG DER BAFA (BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE)
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Es handelt sich dabei um eine bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie:
- Jungunternehmer sind (nicht länger als zwei Jahre am Markt)
- Bestandsunternehmer sind (ab dem dritten Jahr nach der Gründung)
Ihr Unternehmen muss der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Wir beraten Sie gern darüber, ob Ihr Unternehmen diese Kriterien erfüllt.
Maßnahmen, die gefördert werden:
Allgemeine Beratung:
- zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Spezielle Beratung:
- Zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen oder
- von Migrantinnen oder Migranten oder
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen
Wie hoch ist der Beratungszuschuss:
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.