Vorbereitende Finanz- und Lohnbuchhaltung
Lohnbuchhaltung: Die Durchführungen Ihrer laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen, sowie die Erstellung der Lohnsteuer- und Krankenkassenmeldungen. Wir sind mit modernsten Bürokommunikationsmitteln ausgestattet und arbeiten mit anerkannten, zertifizierten Softwareprogrammen. Unabhängig davon, welche Anforderungen Sie stellen, wir werden diese erfüllen und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erledigen.
Finanzbuchhaltung
Wir übernehmen für Sie:
- Kontieren der Belege
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle
- Debitoren- und Kreditorenüberwachung
- Erstellung fundierter betriebswirtschaftlicher Auswertungen
- Bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger und Behörden stehen wir an Ihrer Seite
- Bereitstellung der Räumlichkeiten
- Bereitstellung und Aufbereitung der Unterlagen
Lohnbuchhaltung
In unserer Monatspauschale sind enthalten:
- Laufende Lohn-/Gehaltsabrechnung
- Lohnsteueranmeldung
- Erstellung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
- Erstellung von Entgeltnachweisen
- Erstellung von Bescheinigungen/ Anträgen (Arbeitsbescheinigungen, Verdienstbescheinigungen, LFZ- Erstattungsanträge)
- Berechnung Kurzarbeitergeld
- Datenübermittlung (Sozialversicherung, Finanzamt, Berufsgenossenschaft)
- Bearbeitung von Lohnpfändungen
Ihre Vorteile
- Werktägliche Erreichbarkeit
- Leistungsgerechte Preise
- Persönliche Betreuung
- Qualifizierte Fachkräfte
- Termingerechte Erledigung
- Zuverlässigkeit
- Enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Rechtsanwälten
Eine Rechts- und Steuerberatung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, gem. § 6 Abs. 3 und 4 StBerG, erledigen wir für Sie als kompetenter und zuverlässiger Partner das Verbuchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und die Erstellung der Lohnsteueranmeldung.
Die von der bfk AG zu erbringende Dienstleistung beinhaltet keine Steuer- und Rechtsberatung und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch den Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Der Kunde ist angehalten, in Zweifelsfällen den Rechtsanwalt oder Steuerberater seines Vertrauens zu konsultieren und sich bei Unklarheiten vor Eingehen von Rechtsgeschäften bzw. bei steuerlichen Fragen und Gestaltungswünschen von einem branchenerfahrenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auch im Hinblick auf die individuellen steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen beraten zu lassen.